Aufnahmekriterien und
Aufnahmevoraussetzungen sind:
Für den Jahrgang 5 im Schuljahr 2025/26
- die termingerechte Zusendung eines schriftlichen Aufnahmeantrags (formlos oder über unsere Anmeldeseite) sowie einer Kopie des Halbjahreszeugnisses Klasse 4,
- mindestens mit "gut" bewertete Leistungen in den Fächern des inhaltlichen Schwerpunktes
(inhaltlicher Schwerpunkt Sprachen: Deutsch/Englisch und inhaltlicher Schwerpunkt Musik: Musik)
und - die Teilnahme an der Eignungsprüfung.
- Für Bewerber des Stadtsingechores wird eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung benötigt.
Die Eignungsprüfung besteht im inhaltlichen Schwerpunkt Sprachen aus einem kognitiven Test und einer schriftlichen Klausur, im inhaltlichen Schwerpunkt Musik aus einer allgemein-musikalischen und einer musikpraktischen Prüfung (Instrument bzw. Gesang Stadtsingechor).
Die Aufnahme erfolgt nach dem Ranglistenverfahren auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des Kultusministeriums. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie der Durchschnitt der versetzungsrelevanten Zensuren des letzten Zeugnisses (Durchschnittsnote) werden zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst, die einen entsprechenden Ranglistenplatz ergibt.
Die Wichtungen der o. g. Einzelleistungen sowie die Aufnahmekapazitäten (Anzahl der Klassen bzw. Klassenstärke) werden vom Kultusministerium per Erlass geregelt.
Termine zur Aufnahme für künftige 5. Klassen (Schuljahr 2025/2026)
bis 05.02.2025 – Abgabe des Aufnahmeantrags (schriftliche Anmeldung durch die Sorgeberechtigten) sowie einer Kopie des Halbjahreszeugnisses Jg. 4
22.02.2025 – Eignungsprüfungen
Im Musikzweig (auch Stadtsingechor) sind Abweichungen von diesem Termin möglich. Genauere Informationen erfahren Sie bei den jeweiligen Koordinatoren.
04.03.2025 – Nachprüfungen für Schülerinnen und Schüler, die am regulären Prüfungstag erkrankt waren
bis 13.03.2025 – Mitteilung der Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens an die Sorgeberechtigten